Die stromnetzunabhängige Notbeleuchtung, auch Sicherheitsbeleuchtung oder Anti-Panik-Beleuchtung genannt, ermöglicht in Notfallsituationen eine ausreichende Orientierung zur Gebäude-Evakuierung. Dabei werden Fluchtwege zuverlässig markiert.
Eine Notfallsituation tritt auf, wenn in öffentlichen Gebäuden, Fabriken oder Firmen-Komplexen der Strom ausfällt. Ursachen können z. B. Naturkatastrophen oder technische Defekte im Umspannwerk sein. Man spricht hier auch von einem Blackout.
Der Einsatz der Notfallbeleuchtung kann Leben retten! Denn wenn sich die reguläre, netzabhängige Beleuchtung abschaltet, kann es sehr schnell sehr dunkel werden. Besonders hoch ist die Unfallgefahr dann in Produktionsstätten, Logistikzentren und Parkhäusern. In solche Anlagen dringt häufig kein Tageslicht oder aber die Sonne ist bereits untergegangen.
Ein Mangel an Licht verursacht zudem Panik, beispielsweise in Konzerthallen, denn 80 % aller Informationen nehmen wir über die Augen wahr – und diese Informationen fehlen plötzlich.
Eine weitere Form der Notbeleuchtung ist die Ersatzbeleuchtung. Diese ermöglicht bei Stromausfall das sichere Beenden eines Arbeitsprozesses. Dies ist z. B. in Laboratorien erforderlich, wenn Versuche mit der Gefahr der Freisetzung von Krankheitserregern laufen.
Um im Ernstfall netzunabhängig zu sein, wird die Notbeleuchtung mittels Akku oder Stromerzeugungsaggregat versorgt.
Ab dem Zeitpunkt des Stromausfalls muss die Sicherheitsbeleuchtung für mindestens 3 Stunden netzunabhängig versorgt werden können. Wichtig ist außerdem das sofortige Einschalten der Beleuchtung, d. h. eine Einschaltdauer <1s.
Grundlage für die Installation der Notbeleuchtung ist die DIN EN 1838 für angewandte Lichttechnik sowie rund 30 weitere Normen, Vorschriften und Richtlinien. Darunter fallen z. B. die ISO 30061; CIE S 020, die DIN EN 50172 für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, die ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) zum Arbeitsschutz sowie Vorgaben des nationalen Baurechts. Grundlage für die Ersatzbeleuchtung ist zudem eine Gefährdungsbeurteilung.
Neben der fachgerechten Installation ist auch eine regelmäßige Wartung vorgeschrieben.
Die Sicherheitsbeleuchtung setzt sich aus Leuchten zusammen, die Fluchtwege ausleuchten, sowie Rettungszeichen, welche die Richtung der Fluchtwege, sicherheitsrelevante Einrichtungen und Notausgänge erkennbar machen.
Relevante Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung sind:
Die Montagehöhe der Sicherheitsbeleuchtung muss mindestens 2 m betragen. 2 cm über dem Boden muss eine Beleuchtungsstärke von mindestens 1 Lux bestehen.
Fluchtwege müssen mindestens 2 Meter breit ausgeleuchtet werden.
Bei Treppen und anderen Niveauänderungen darf die Beleuchtung 2 Meter Abstand zum Boden nicht überschreiten.
Sicherheitsrelevante Einrichtungen wie z. B. Feuerlöscher müssen mit Notlicht beleuchtet werden.
Darüber hinaus ist ein Flucht- und Rettungsplan für Mitarbeiter, Besucher und Rettungskräfte gut sichtbar anzubringen.
Die Leuchten zur Sicherheitsbeleuchtung müssen ausreichende Sehbedingungen ermöglichen, damit Gebäude rasch evakuiert und Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Brandbekämpfungsmittel schnell gefunden werden können.
Unterschiede bei den Leuchten finden sich neben der Montageart auch in der Helligkeit (Lumen) und der Erkennungsweite in m.
Notbeleuchtung funktioniert heute meist mit LED und Akku. Bei der LED-Notbeleuchtung ist die Energieeffizienz ein großer Vorteil: Die Leuchte leuchtet länger, denn der Akku wird effizient genutzt. Außerdem ist LED weniger wartungsbedürftig.
Wir führen hochwertige Notbeleuchtung von Markenherstellern wie Fischer Akkumulatorentechnik, Ledino, Osram und Steinel.
Beispiel für eine Rettungszeichenleuchte zur Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege mit einer Erkennungsweite von 16 m.
Beispiel für eine Leuchte zur Ausleuchtung von Flucht- und Rettungswegen mit automatischem Selbstprüf-System für mehr Sicherheit.
Beispiel für Anti-Panik-Beleuchtung. Funktioniert die Stromversorgung, ist sie ausgeschaltet. Bei Unterbrechung schaltet sie sich innerhalb einer halben Sekunde für mindestens drei Stunden ein.
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